Rechtslage
Gelenkkapseln und Werbung: die Rechtslage in Österreich
Diese Seite verwendet für ArtiZynt Capsules nur Formulierungen, die das EU-Lebensmittelrecht erlaubt. Der Artikel erklärt, welche das sind, wer in Österreich kontrolliert und wie Sie unzulässige Werbung erkennen.
Lebensmittel, nicht Arznei
Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel — Richtlinie 2002/46/EG, in Österreich umgesetzt durch die Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NEM-V) im Rahmen des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG). Vor dem Inverkehrbringen ist das Produkt beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zu melden. Krankheitsbezogene Aussagen sind für Lebensmittel verboten (Art. 7 VO 1169/2011, § 5 LMSVG).
Nur Registerangaben
Die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 erlaubt gesundheitsbezogene Angaben nur, wenn sie zugelassen und im EU-Register eingetragen sind; die Liste enthält die Verordnung (EU) Nr. 432/2012. Für Vitamine und Mineralstoffe gilt: Das Produkt muss „Quelle” sein, also mindestens 15 % des Nährstoffbezugswerts je Tagesportion liefern (Anhang XIII VO 1169/2011). ArtiZynt Capsules liegt laut Etikett bei 50 % für Zink und Kupfer — diese beiden Zutaten tragen daher die Angaben auf unserer Seite, im Registerwortlaut.
Was Glucosamin und Kollagen nicht dürfen
Anträge für Glucosamin und Kollagen hat die EFSA als nicht ausreichend belegt bewertet; Angaben dafür gibt es nicht. Wer „regeneriert den Knorpel” oder „schmiert die Gelenke” schreibt, verstößt gegen die Verordnung — ganz gleich, wie viel davon in der Kapsel steckt. MSM steht ebenso ohne Angabe da.
Pflanzen und der EuGH
Angaben zu Pflanzenstoffen wie Kurkuma sind seit Jahren „on hold”. Der EuGH hat 2024 in der Rechtssache C-386/23 entschieden, dass in der Übergangszeit nur Angaben zulässig sind, die den allgemeinen Anforderungen der VO 1924/2006 genügen, und dass der Unternehmer die wissenschaftliche Grundlage nachweisen muss. Wir verzichten bei Kurkuma auf jede Angabe.
Verboten, kurz aufgezählt
- „gegen Arthrose”, „nimmt den Schmerz”, „baut Knorpel auf” — krankheitsbezogen, unzulässig;
- „klinisch getestet” ohne veröffentlichte Studie;
- Empfehlungen von Ärzten oder Prominenten mit Heilversprechen;
- gefälschte Bewertungen und Durchschnittsnoten ohne Kaufprüfung — unlautere Geschäftspraktiken nach dem UWG (Anhang Z 23b, 23c);
- Streichpreise ohne Angabe des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage (§ 9a PrAG).
Zuständig in Österreich
Die Lebensmittelaufsicht der Bundesländer und die AGES (Kontrolle, Kennzeichnung), das Gesundheitsministerium (Meldung), der VKI und die Wettbewerbsbehörden (unlautere Werbung), die Datenschutzbehörde (personenbezogene Daten). Konsumentinnen und Konsumenten können sich an die Arbeiterkammer oder den VKI wenden.
Werbung lesen — fünf Schritte
- Nährwerttabelle suchen: Milligramm je Zutat.
- Prüfen, welche Zutaten überhaupt Angaben tragen dürfen (Vitamine, Mineralstoffe — ja; Glucosamin, Kollagen — nein).
- Die 15-%-Schwelle je Tagesportion kontrollieren.
- Erfahrungsberichten, Vorher-nachher-Bildern und Countdowns misstrauen.
- Gelieferte Packung mit der Seite vergleichen — die Packung gilt.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 — nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben — eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32006R1924
- Verordnung (EU) Nr. 432/2012 — Liste zulässiger gesundheitsbezogener Angaben — eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32012R0432
- Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 — Lebensmittelinformation — eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32011R1169
- Richtlinie 2002/46/EG — Nahrungsergänzungsmittel — eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32002L0046
- EuGH, Rechtssache C-386/23 — curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-386/23
- EU-Register der Angaben — ec.europa.eu/food/food-feed-portal/screen/health-claims/eu-register
- EFSA — tolerierbare Obergrenzen (Zink, Kupfer) — www.efsa.europa.eu/en/topics/topic/dietary-reference-values
- EFSA — Gutachten Glucosamin (Angabe nicht zugelassen) — www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/1264
- LMSVG — Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (RIS) — www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004546
- Nahrungsergänzungsmittelverordnung — NEM-V (RIS) — www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003453
- FAGG — Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (RIS) — www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008847
- VGG — Verbrauchergewährleistungsgesetz (RIS) — www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011697
- AGES — Nahrungsergänzungsmittel — www.ages.at/mensch/ernaehrung-lebensmittel/lebensmittelinformationen/nahrungsergaenzungsmittel
- Datenschutzbehörde Österreich — www.dsb.gv.at/
- Verein für Konsumenteninformation (VKI) — vki.at/